Vorteile für klimafreundliche Investitionen

Nachhaltige Finanzierung

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Der deutsche Mittelstand kommt an der politisch gewollten grünen Transformation der Wirtschaft nicht mehr vorbei. Die Produkte, Produktion und Prozesse von Unternehmen müssen sich an den ESG-Zielen ausrichten. Gemeint ist damit eine ökologische, soziale und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance). Zunehmend werden daran auch Kredite, Förderprogramme und die Höhe von Zinssätzen gekoppelt. Drei Bereiche, in denen Investitionen erforderlich sein werden, sind besonders wichtig.

1.    CO2-neutrale Produktion

Für Industrieunternehmen bedeutet Nachhaltigkeit vor allem eine möglichst CO2-neutrale Produktion. Die einfachste Form ist der Kauf von CO2-Zertifikaten. Besser ist jedoch die Emissionsreduktion in drei Stufen: aus der eigenen Verbrennung (Scope 1), aus leitungsgebundener Energie (Scope 2) sowie aus sonstigen Unternehmensprozessen (Scope 3). Der VDMA Verband Deutscher Maschinenbauunternehmen empfiehlt ein Vorgehen in acht Schritten: (1) Erstellung einer Treibhausgasbilanz, (2) Formulierung ambitionierter Klimaziele im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens, (3) Reduktion der Emissionen durch Energieeffizienzmaßnahmen, (4) Bezug von erneuerbaren Energien, (5) Ausgleich unvermeidbarer Emissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte, (6) Kommunikation der Klimaschutzaktivitäten, (7) Integration von Hauptlieferanten in die eigene Klimaschutzstrategie sowie (8) Bewertung der klimawandelbedingten finanziellen Risken und Chancen.

2.    Kreislaufwirtschaft

Ziel des zirkulären Wirtschaftens ist der Einsatz und die Wiederverwertung von nachhaltigen Rohstoffen und Materialien. Nach dem 9R-Framework gibt es dafür neun Arten: Rethink, Reduce, Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Recycle, Repurpose und Recover. So versteht man z. B. in der Kreislaufwirtschaft unter Refurbishment das Generalüberholen von Produkten zur Verlängerung von Nutzungszeiten, also nicht nur eine einfache Reparatur und den Austausch einzelner Teile. Repurpose – um ein weiteres Beispiel zu nennen – ist das Umfunktionieren von Produkten und Materialien hin zu neuen Verwendungen.

3.    Lieferketten

Das seit Anfang 2023 geltende Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, in ihren globalen Lieferketten sicherzustellen, dass Lieferanten ebenfalls die hohen ESG-Standards einhalten. Betroffen sind davon auch mittelbar bereits alle deutschen Mittelständler, wenn Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern ihre deutschen Lieferanten unabhängig von ihrer Größe in die Pflicht nehmen. Die Sicherstellung der Regeleinhaltung (Compliance) wird nicht ohne IT-Investitionen funktionieren.

Das ist jedoch noch nicht alles. So fordert die EU in ihrer Corporate Sustainability Reporting Directive eine neue Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Einhaltung der ESG-Ziele wird in der Neufassung der Wirtschaftsprüferrichtlinie IDW S6 auch eine Voraussetzung für die Feststellung der Sanierungsfähigkeit von Insolvenzfällen sein.

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