Der Euroraum hat für exportierende deutsche Unternehmen den Vorteil, dass alle Länder den Euro als Währung haben. Wechselkursrisiken entstehen nicht. Wer aber Geschäfte außerhalb der Euroländer tätigt, muss sich gegen Wechselkursrisiken absichern.
Währungsrisiken
Vor allem der US-Dollar könnte in den nächsten Monaten für Unruhe an den Märkten sorgen. Offenbar ist es das politische Ziel der neuen US-Regierung, den Dollar zu schwächen, um das wachsende US-Handelsbilanzdefizit abzubauen. Gleichzeitig soll jedoch der Dollar als Weltleitwährung erhalten werden. Ein steigender Euro bedeutet dann, dass die in US-Dollar fakturierten Exporte der deutschen Industrie teurer werden. Andererseits verbilligen sich dann die Importe z. B. für Öl und Gas. Gegen Währungsrisiken können Sie sich mit Devisentermingeschäften und Devisenoptionen absichern.
Devisentermingeschäfte
Angenommen, Sie müssen in einem Jahr Produkte in die USA liefern und erhalten dafür 5 Millionen US-Dollar. Damit Sie bereits heute sicher kalkulieren können, verkaufen Sie bei einem Devisentermingeschäft (engl. FX-Forwards) bereits heute 5 Millionen Dollar zu einem festgelegten Eurokurs. Verändert sich in dieser Zeit aber der Devisenmarkt zu Ihrem Vorteil, können Sie davon jedoch nicht profitieren. Das Termingeschäft ist unabhängig vom zukünftigen Verlauf zum vereinbarten Kurs am Fälligkeitstag zu erfüllen.
Devisenoptionen
Dieses Instrument der Wechselkursabsicherung gibt es seit Mitte der 1980er Jahre. Bei einer Devisen- oder Währungsoption hat der Käufer das Recht, eine bestimmte Währung (Basiswert) zu einem bestimmten Kurs (Basispreis) und zu einem oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Verfalltag) zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put).
Im Gegensatz zum Devisentermingeschäft erwirbt der Käufer einer Option nur das Recht zum Bezug bzw. Abgabe. Entwickelt sich der Kurs zu seinem Vorteil, so kann er das Recht verfallen lassen und zu den dann aktuellen Marktpreisen handeln. Dafür verlangt der Verkäufer einer Option (Stillhalter) eine einmalige Prämie, die bei Abschluss der Option zu zahlen ist. Bei Optionsgeschäften gibt es vier Grundpositionen:
- Long Call - Recht zum Kauf. Der Währungssicherer (Hedger) sichert sich gegen steigende Kurse ab. Der Spekulant rechnet mit steigenden Kursen.
- Short Call - Pflicht zum Verkauf: Hedger sichern sich gegen fallende Kurse ab, Spekulanten setzen auf fallende Kurse.
- Long Put - Recht zum Verkauf: Der Spekulant setzt auf eine Nichtausübung der Option, um die Prämie als Gewinn einzustreichen.
- Short Put - Pflicht zum Kauf: Auch hier rechnet der Spekulant damit, dass die Option nicht ausgeübt wird, der Kurs also nicht unter den Basispreis fällt.
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