Der Corona-Lockdown trifft viele Branchen ins Mark. Wegbrechende Umsätze, unterbrochene Lieferketten, unklare Förderkonzepte und teure Hygienemaßnahmen sind nur einige Beispiele für die täglichen Probleme, mit denen der Mittelstand in Deutschland zu kämpfen hat. Nun kommt auch noch das Risiko von Erbschaftsteuernachzahlungen hinzu. Worum geht es genau? Wo liegt ein Risiko?
Verschonungsregeln
Im Standardmodell (Regelverschonung) des deutschen Erbrechts bleiben 85 Prozent des vererbten (verschenkten) Betriebsvermögens steuerfrei, wenn es unterhalb eines Wertes von 26 Mio. Euro liegt und folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Fortführung: Das Unternehmen wird mindestens fünf Jahre fortgeführt. Die Verschonung entfällt bei Verkauf, Betriebsaufgabe oder Veräußerung wesentlicher Betriebsteile.
- Keine Überentnahme: Der Erbe/Beschenkte entnimmt dem Unternehmen bis zum Ende der Behaltensfrist kumuliert nicht mehr Mittel als Gewinn erzielt wird.
- Lohnsumme: Weiterhin darf die Lohnsummenregelung nicht gebrochen werden. Sie ist erfüllt, wenn die Summe der Löhne und Gehälter in Summe während der nächsten 5 Jahre 400 Prozent der Lohnsumme nicht unterschreitet. Sie ergibt sich aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre vor dem Jahr der Erbschaft/Schenkung. Demnach besteht ein Puffer für eine mögliche Personalkostensenkung von 20 Prozent. Für kleinere Unternehmen gibt es geringere Grenzwerte: 250 Prozent (6-10 Mitarbeiter), 300 Prozent (11-15 Mitarbeiter).
Bei der Optionsverschonung bleiben 100 Prozent steuerfrei. Dafür darf die Lohnsumme nicht 700 Prozent in den nächsten sieben Jahren unterschreiten. Bei Betriebsvermögen über 26 Mio. Euro sind individuelle Regelungen möglich.
Corona-Risiken
Die Lohnsummenregelung ist für Normalzeiten gedacht und soll verhindern, dass Erben von Unternehmen Betriebsvermögen verkaufen müssen und Arbeitsplätze gefährden, um die Erbschaftsteuer aufzubringen. In der aktuellen Corona-Krise wird diese sinnvolle Lohnsummenregelung aber nun offenbar zu einer Gefahr für Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren an Nachfolger übergeben wurden und ihre Mitarbeiter in die Kurzarbeit geschickt haben. Die Kurzarbeit reduziert nun die Lohnsumme und löst ggf. eine Nachforderung des Finanzamtes aus, die die ohnehin schon angespannte Liquiditätslage der von Corona betroffenen Unternehmen weiter belastet.
Wirtschaftsverbände und Politiker des Wirtschaftsflügels wie Carsten Linnemann fordern daher eine schnelle pragmatische Lösung für dieses existenzielle Problem. Denn das Gefährdungspotenzial in der deutschen Wirtschaft ist hoch: 150.000 Unternehmen (5 Prozent der drei Millionen Unternehmen in Deutschland) können betroffen sein. Zudem wird kritisiert, dass der Wert der Unternehmen in der Corona-Krise zum Teil dramatisch gesunken ist und somit die ursprüngliche Steuerbemessungsgrundlage nicht mehr stimmt.
copyright BPF Best Practice Forum GmbH