In der Corona-Krise denken viele geschäftsführende Gesellschafter daran, auf einen Teil des eigenen Gehaltes zu verzichten, um der Gesellschaft vorübergehend aus der Klemme zu helfen. Rein betriebswirtschaftlich mag ein Gehaltsverzicht des GmbH-Geschäftsführers zwar sinnvoll sein, allerdings spielt das Finanzamt nicht immer mit. Zahlen Sie sich als Geschäftsführer nicht das volle Gehalt aus, geht das Finanzamt gerne von einer fiktiven Gehaltszahlung aus und fordert dafür die Lohnsteuer. Damit der Gehaltsverzicht auch wirklich bei der GmbH und nicht beim Fiskus landet, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen.
Umfang des Gehaltsverzichts
Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können Sie natürlich auf einen Teil Ihres Gehaltes verzichten. In welchem Umfang Sie jedoch verzichten können, ist ebenso schwierig zu beantworten wie die Frage nach der Angemessenheit. Am Ende muss das Gehalt immer angemessen und ein Äquivalent für die geleistete Arbeit sein. Ein kompletter Gehaltsverzicht scheidet daher aus, zumal er auch die arbeitsvertraglichen Regelungen insgesamt in Frage stellt. Der Verzicht sollte so bemessen sein, dass das Gehalt über einen längeren Zeitraum konstant bezahlt werden kann. Eine ständige Anpassung an die wirtschaftliche Situation ist nicht gut.
Beim Gehaltsverzicht ist es sinnvoll, zuerst auf sämtliche Sonderzahlungen und Boni zu verzichten. Erst wenn das nicht ausreicht, sollte das Gehalt reduziert werden. Dokumentieren Sie per Gesellschafterbeschluss den Umfang Ihre Gehaltsverzichts. Ansonsten droht die Einschätzung, dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt.
Zeitpunkt des Zuflusses
Wichtig im Zusammenhang mit dem Gehaltsverzicht ist der Zeitpunkt des Zuflusses und die Frage, wann der Verzicht erklärt wurde. Laut Bundesfinanzhof führt ein Gehaltsverzicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers nicht zu einem fiktiven Gehaltsbezug und einer verdeckten Einlage, wenn der Verzicht vor der Entstehung des Gehaltsanspruchs erfolgt und finanzielle Gründe (GmbH in der Krise) vorliegen. Dokumentieren Sie genau, ab welchem Monat der Gehaltsverzicht greifen soll.
Besserungsklausel
In der Regel wird beim Gehaltsverzicht eine Besserungsklausel vereinbart. Dann erhält der Geschäftsführer den verzichteten Gehaltsbetrag zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es der GmbH wieder besser geht. Damit die Besserungsklausel steuerlich anerkannt wird, sollte sie detailliert festlegen, wann genau der Besserungsfall eintritt.
- Höhe und Dauer des Gehaltsverzichts – z. B. 4.000 Euro über zwei Jahre,
- Eintritt des Besserungsfalls – z. B. Jahresüberschuss von 100.000 Euro,
- Höhe und Laufzeit der Nachzahlung – z. B. in Höhe des Gehaltsverzichts von 4.000 Euro über zwei Jahre.
Fehlen klare Vereinbarungen oder erkennt das Finanzamt die Besserungsklausel nicht an, gelten spätere Nachzahlungen schnell als verdeckte Gewinnausschüttung.
In der Krise
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer können dazu verpflichtet sein, in einer andauernden Krise (länger als 2 Jahre) oder substanziellen Krise (z. B. bei drohender Zahlungsunfähigkeit) selbst auf eine Herabsetzung ihrer Bezüge hinzuwirken. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann dazu führen, dass sich der Geschäftsführer mit Schadensersatzleistungen konfrontiert sieht.
Prüfen Sie in Krisensituationen regelmäßig die Höhe Ihrer Vergütung sowie die finanzielle Situation der GmbH.
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