Die Kryptowährung Bitcoins tauchte erstmals 2009 auf. In den ersten Jahren verlief der Handel eher schleppend. Doch seit 2016 steigt die Nachfrage. In der Corona-Krise ging es steil bergauf. Am 10. Mai 2022 kostete ein Bitcoin rund 30.000 Euro. Die Aussicht auf schnell steigende Kurse lockt viele Investoren. Daher dürften in immer mehr Privatvermögen Bitcoins enthalten sein. Das wirft unweigerlich die Frage auf, was mit Bitcoins und auch anderen digitalen Währungen im Erbfall geschieht.
BGH-Urteil zum digitalen Nachlass
Das Thema digitaler Nachlass ist umstritten aber äußerst wichtig. Es geht dabei vor allem um die Frage, wie mit den Daten und Informationen nach dem Ableben umzugehen ist.
Die meisten Menschen haben heute eine Vertragsbeziehung zu einem Host- oder E-Mail-Provider, sind in sozialen Netzwerken tätig oder besitzen ein virtuelles Konto. Es stellt sich also die Frage, wie diese Zugänge im Nachlass zu behandeln sind. In sozialen Netzwerken geht es nicht nur um die eigenen Daten. Da die Nutzer untereinander kommunizieren, sind auch die Daten von Dritten betroffen. Das können Fotos, Blogbeiträge, Chatverläufe u.v.m. sein.
Der BGH hatte im Jahr 2018 verkündet, dass Facebook den Eltern einer verstorbenen Nutzerin den Zugriff auf das Konto und den Chatverlauf gestatten muss. Dieser wurde den Eltern drei Jahre lang mit Hinweis auf das Telekommunikationsgesetz verweigert. Aber lässt sich das Urteil auch auf Bitcoins übertragen?
Technologie
Der Bitcoin ist eine durch kryptografische Verschlüsselungstechnologien gesicherte digitale Währung, die über eine sogenannte Blockchain abgewickelt und gespeichert wird. Die Blockchain ist ein digitales, besonders sicheres dezentrales Kontobuch (Distributed Ledger). Sie liegt auf vielen Rechnern.
Bitcoins können bei Online-Börsen (z. B. Binance, Bitmex) oder spezialisierten Brokern gekauft werden. Bitcoins werden in einer digitalen Brieftasche, der sog. Wallet gespeichert. Mit zwei Zugangsschlüsseln kann darauf zugegriffen werden. Der Public Key ist vergleichbar mit einer Kontonummer. Der Private Key ist das Passwort. Dies kann auf drei verschiedene Arten aufbewahrt werden: ganz herkömmlich auf einem Blatt Papier, in einer Online-Wallet oder in einem speziellen Computerprogramm.
Zugangsdaten kennen
Im Gegensatz zu Social Media-Accounts gibt es bei Bitcoins keinen zentralen Anbieter. Die Bitcoins sind in sog. Datenketten oder Blockchains gespeichert und liegen auf vielen Rechnern, die dem Bitcoin-Netzwerk angehören. Daher ist das BGH-Urteil zu Facebook nicht auf digitale Währungen übertragbar.
Ganz wichtig für Erben ist daher, dass sie die Zugangsdaten zu den beiden Schlüsseln haben. Liegt der Private Key auf einem Datenträger wie Papier oder Festplatte, der sich im Eigentum des Erblassers befindet, dann geht dieser auf die Erben über. Schwieriger ist es, wenn der Private Key in einer Online Wallet, auf einem externen Server liegt. Die Erben können sich als Rechtsnachfolger an den Anbieter (Kryptobörse) wenden und die Herausgabe der Daten geltend machen. Das könnte problematisch sein, vor allem wenn der Anbieter im Ausland sitzt.
Erbschaftssteuer
Für digitale Währung wie Bitcoins fällt unmittelbar Erbschaftssteuer in Höhe des Verkehrswertes an. Daher ist es gut, wenn Erben schnell darauf zugreifen können. Da Bitcoins sehr stark im Wert schwanken, kann es passieren, dass der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls höher ist als am Verkaufstag.
Um das digitale Vermögen im Erbfall zu sichern, sollten Erben über den Bestand an Bitcoins aufgeklärt werden und wissen, wo der Private Key gesichert ist.
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