Flucht aus der Krise

Nachfolge und Unternehmensverkauf

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Für viele Mittelständler sind drei Krisenjahre und die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten genug. Sie haben die Nase voll oder keine Kraft mehr für Neues und wollen ihr Unternehmen verkaufen. Hinzu kommt, dass nach Angaben des Institut für Mittelstandsforschung (IfM) bei 190.000 Unternehmen ohnhin eine Nachfolgeregelung ansteht. Damit der Übergang der unternehmerischen Führung reibungslos klappt, sollten Sie frühzeitig mit der Planung und Umsetzung Ihrer Nachfolgeregelung beginnen. Eine klare und frühzeitige Nachfolgelösung sichert Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitern und Kapitalgebern. Wer schnell verkaufen möchte, benötigt meist Unterstützung durch erfahrene M&A-Profis. Das englische Kürzel "M&A" steht dabei für Mergers & Acquisitions (Fusionen und Übernahmen).

Nachfolgeentscheidung

Zunächst ist zu klären, ob Sie das Unternehmen im Eigentum der Familie belassen oder an Dritte verkaufen möchten. Im ersten Fall stellt sich auch die Frage nach der neuen Unternehmensführung: Soll es jemand aus der Familie oder eine fremde Führungspersönlichkeit sein? Soll eine Person allein oder eine Gruppe die Führung übernehmen? Suchen Sie die Kriterien für die Auswahl Ihres Nachfolgers sorgfältig aus, schließlich wird der Erfolg des Unternehmens in seinen Händen liegen. Legen Sie bereits grob fest, wann Sie ausscheiden möchten. Vergessen Sie nicht Ihre persönlichen Bedürfnisse: Welches sind Ihre Pläne für die Zukunft? Besitzen Sie ausreichende finanzielle Mittel?

Frühzeitige Vorbereitung

Aktuell kann es für einige Unternehmer nicht schnell genug gehen. Hauptsache raus, so heißt die Devise. Holterdiepolter kann aber auch schief gehen. Wenn Sie sich noch Zeit einräumen, dann sollten Sie drei bis fünf Jahre für eine sorgfältige Übergabee einplanen. Fragen Sie Wunschnachfolger/innen in der Reihenfolge Ihrer Präferenzen ob sie bereit sind, die Position einzunehmen. Bei einer positiven Antwort vereinbaren Sie gemeinsam die Spielregeln, einen Projektplan für die Übergabe und ggf. einen Vertrag. Der Wechsel will gut organisiert sein. Außerdem müssen Sie Ihre Nachfolge einarbeiten. Denn eine Verantwortungsübernahme ohne sorgfältige Vorbereitung wird vermutlich scheitern. Planen Sie Anpassungen und Änderungen in der Führungsmannschaft Ihres Unternehmens. Welche Strukturen sind darüber hinaus zu modifizieren? Achten Sie darauf, dass Sie rechtlich verbindliche Vereinbarungen treffen - auch mit Familienmitgliedern -, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen. Zu diesem Zeitpunkt können Sie auch beginnen, über die steuerlich und rechtlich optimale Gestaltung Ihrer Nachfolgeregelung nachzudenken.

Unternehmen verkaufen 

Sollte eine Nachfolge innerhalb Ihrer Familie nicht realisierbar sein, bietet sich der Verkauf von Anteilen an Ihr Management an (MBO – Management Buy-Out) oder an externe Führungskräfte (MBI – Management Buy-In) an. Sollten beide Möglichkeiten ausscheiden, können Sie Ihr Unternehmen auch an strategische oder finanzielle Investoren verkaufen. Aufgrund der Komplexität und Einmaligkeit solcher Transaktionen ist die Einbindung spezialisierter Berater für Unternehmensverkäufe (Mergers & Acquisitions) zu empfehlen.

Übergabe Ihres Unternehmens

Nach der Übergabe müssen Sie Ihre Führungsverantwortung Schritt für Schritt abgeben. Gleichzeitig kann Ihr Nachfolger beginnen, das Unternehmen in der gewünschten Weise anzupassen und gegebenenfalls neu auszurichten. Dabei müssen Sie akzeptieren, dass dieser in Gesprächen und anderen Situationen nicht mehr als Mitarbeiter, sondern als gleichberechtigter Geschäftspartner auftritt. Dies schließt auch ein, dass er bei bestimmten Themen anderer Meinung sein kann als Sie. Für beide Beteiligten ist das kein einfacher Rollenwechsel, deshalb sollten Sie sich darauf vorbereiten, auch andere Entscheidungen zu akzeptieren.

Ungeplante Nachfolge - Notfall

Wenn Sie durch Unfall oder Krankheit plötzlich ausfallen, ist Ihr Unternehmen in Gefahr. Bereiten Sie daher einen schriftlichen Notfallplan vor. Darin sollten Sie festhalten, wie Sie sich selbst gegen Berufsunfähigkeit absichern, wer Ihr Unternehmen vertretungsweise leiten kann, wer es im Fall Ihres Todes erbt und wovon Ihre Familie für eine Übergangszeit leben kann. Stellen Sie auch eine Vollmacht für Ihren Vertreter aus, falls Sie einmal handlungsunfähig werden sollten. Viele versäumen dies und riskieren damit die Existenz ihres Unternehmens.

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18.01.2024

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