Strafrecht

GmbH-Geschäftsführerhaftung

Persönliche Haftungsrisiken kennen

Die GmbH ist zwar eine Gesellschaft „mit beschränkter Haftung“, allerdings kann die Geschäftsführung persönlich durchaus „unbeschränkt haftbar“ gemacht werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.

Hinweisgeberschutzgesetz

Whistleblower vor Repressalien schützen

Insolvenzverschleppung vermeiden

Richtig handeln in Krisensituationen