Wer bislang mit griffigen, aber wenig belegten Umweltversprechen geworben hat, muss ab Herbst 2026 umdenken. Die neue EU-Richtlinie EmpCo zieht der Nachhaltigkeitswerbung und unlaures Greenwashing enge Grenzen. Sie betrifft nicht nur Konzerne, sondern gerade auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU).
Neue Spielregeln ab dem 27. September 2026
Die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, bekannt als EmpCo-Richtlinie ("Empowering Consumers for the Green Transition"), ist bereits seit März 2024 in Kraft und wurde in Deutschland über das dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt, verkündet am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt. Verbindlich angewendet wird sie EU-weit und unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche ab dem 27. September 2026.
Was künftig verboten ist
Pauschale Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "grün", "nachhaltig", "klimaneutral" oder "biologisch abbaubar" dürfen nur noch verwendet werden, wenn eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung konkret nachgewiesen ist.
Klimaneutralitätsversprechen, die allein auf dem Zukauf von CO2-Zertifikaten beruhen, sind ohne transparente Offenlegung unzulässig. Auch Zukunftsversprechen ("klimaneutral ab 2030") sind nur dann erlaubt, wenn ein öffentlich einsehbarer und messbarer Umsetzungsplan dahintersteht.
Nachhaltigkeitssiegel unter Beschuss
Selbst entworfene Nachhaltigkeitslabels ohne unabhängige Prüfung fallen künftig weg. Zulässig bleiben nur Siegel, die auf einem echten Zertifizierungssystem eines unabhängigen Dritten beruhen oder staatlich festgesetzt sind. Der "Siegel-Wildwuchs" auf Verpackungen, Websites und in Broschüren soll damit gezielt eingedämmt werden.
Keine Schonfrist – echtes Abmahnrisiko
Anders als bei früheren Reformen gibt es keine Übergangs- oder Abverkaufsfristen für bereits produzierte Werbematerialien, Verpackungen oder Websites. Ab dem Stichtag können nicht konforme Aussagen sofort abgemahnt werden. Für den Mittelstand bedeutet das konkreten Handlungsdruck, unabhängig davon, ob Umweltaussagen auf Produkten, in Social-Media-Kampagnen oder auf der Firmenwebsite stehen.
Was Mittelständler jetzt tun sollten
Betriebe sollten daher unbedingt alle bestehenden Umweltaussagen systematisch prüfen, Belege und Nachweise dokumentieren und selbst entwickelte Siegel entweder zertifizieren lassen oder streichen. Auch Lieferanten- und Produktangaben in Katalogen, Angeboten und auf Rechnungen gehören auf den Prüfstand, denn die Richtlinie erfasst jede Form der B2C-Kommunikation.
Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur Abmahnungen, sondern gewinnt durch eine belastbare und geprüfte Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation auch an Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden.




