
Sicherheit im Fuhrpark
Pflichten für den Arbeitgeber
Aus Sicht des Arbeitsschutzes sind Firmenwagen Arbeitsmittel. Das gilt für Dienst-Pkw, Lkw, Busse, Servicefahrzeuge und Krafträder gleichermaßen. Der Arbeitgeber muss sie so einrichten und instand halten, dass Beschäftigte beim Fahren vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.








