EU-Taxonomie

Wie geht nachhaltiges Wirtschaften?

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Die EU soll bis 2050 klimaneutral sein. Um diese Vision zu erreichten, hat sie mit der EU-Taxonomie ein umfangreiches Regelwerk zur Definition von Nachhaltigkeit geschaffen. Das Hauptziel besteht darin, zukünftige Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Das stellt Unternehmen vor große Herausforderungen und die Frage, wie sie ihre Nachhaltigkeit nachweisen können.

Hintergrund

Die EU hat bereits im Jahr 2018 ein Klassifizierungssystem für nachhaltiges Handeln verabschiedet und einheitliche Standards für ökologisches Wirtschaften festgelegt.  2022 ist der erste Teil der EU-Taxonomie in Kraft getreten. Das Regelwerk legt fest, wann Aktivitäten als „grün“ gelten und wie sie nachzuweisen sind. Am 13.7.2023 hat die Europäische Kommission die EU-Taxonomie erweitert. Damit steigt der Aufwand für betroffene Unternehmen.  

Sechs Umweltziele

Die EU-Taxonomie definiert, welche Investitionen und Tätigkeit dem Klimaziel dienen und als “grün“ zählen. Dafür unterteilt sie das Hauptziel Nachhaltigkeit in sechs Unterziele:  

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Reduzierung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Berichtspflichten

Anhand eines umfangreichen Bewertungssystems werden Unternehmen daran gemessen, inwieweit sie mit ihrem wirtschaftlichen Handeln zum Umweltschutz beitragen. Darüber müssen sie in ihren Nachhaltigkeitsberichten informieren. Investoren können somit Unternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit miteinander vergleichen. Auch bei Finanzierungen spielt dies in Zukunft eine Rolle, denn auch Banken müssen ihre Taxonomie-Quote (Green Asset Ratio) ausweisen.  

Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht (voraussichtlich Juli 2024) müssen Unternehmen auch darüber informieren, wie sie sozialen und ökologischen Herausforderungen in Zukunft begegnen werden. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren viele weitere Gesetze verabschiedet werden, die nachhaltiges Handeln und Wirtschaften forcieren.

Betroffene Unternehmen

  • Seit 2022 müssen alle größeren Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie Banken, Versicherungen und große Portfoliomanager über ihre Nachhaltigkeit berichten und angeben, in welchem Umfang Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben taxonomiefähig sind. Seit 2023 müssen sie vollständig über die Taxonomiekonformität ihrer Tätigkeiten informieren.
  • Ab 2025 müssen alle anderen großen Unternehmen berichten.
  • Ab 2026 sind alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen mit Ausnahmen von Kleinstunternehmen berichtspflichtig.

Die Taxonomie wird weitreichende Folgen für alle Unternehmen haben. Auch sehr kleine Unternehmen werden in Zukunft im „Innenverhältnis“ Auskunft über ihre Nachhaltigkeit geben müssen, wenn sie eine Finanzierung benötigen oder mit großen Unternehmen zusammenarbeiten.

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18.01.2024

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