Familienverfassung

Konflikte im Gesellschafterkreis vermeiden

iStock, AndreyPopov

Familienunternehmen mit weitverzweigtem Gesellschafterkreis entwickeln zunehmend eine Familienverfassung, auch Familiencharta oder Family Governance genannt. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen den Eigentümern von Familienunternehmen. Als gemeinsame Wertebasis sollte die Familienverfassung von den Gesellschaftern selbst erarbeitet werden. Sie ist rechtlich nicht bindend, sondern nur moralisch verpflichtend. Sie hat aber rechtliche Auswirkung, wenn Teile von ihr in den Gesellschaftervertrag aufgenommen werden. Ein externer Spezialist und Fachanwalt kann den Entwicklungsprozess moderieren, fachlich begleiten und beschleunigen.

Ziele und Nutzen einer Familienverfassung

  • Konfliktprävention: Bei der Erarbeitung einer Familienverfassung werden in der Regel alte und schwelende Konflikte zur Sprache gebracht und beigelegt. Klare Regeln sollen Konflikte vermeiden bzw. Konfliktlösungen beschleunigen.
  • Nachfolgeregelung: Eine Familienverfassung schafft Konstanz im zumeist mittelständisch geprägten Familienunternehmen durch eindeutige und gut vorbereitete Nachfolgeregelungen.
  • Identifikation: Ein allgemein akzeptierter Familienkodex erhöht im Entwicklungsprozess und dauerhaft danach den Zusammenhalt unter den Gesellschaftern. Er bietet einen emotionalen Mehrwert.
  • Steuerung: Eine klar formulierte Familienverfassung dient auch der Geschäftsführung des Familienunternehmens als Leitplanke für die operative Führung, vor allem, wenn Fremdmanager das Unternehmen leiten.
  • Wissen: Bei der Formulierung einer Familienverfassung mit offener Aussprache erhöht sich die Kenntnis der einzelnen Gesellschafter über das eigene Unternehmen, vor allem für die Gesellschafter, die vorher eine große Distanz zum Unternehmen hatten und Gesellschaftertreffen als lästige Pflicht ansahen.

Inhalte einer Familienverfassung

  • Mitgliedschaft: Zu regeln ist, wer überhaupt Gesellschafter sein soll und darf. 
  • Selbstverständnis: Gemeinsame Werte sind festzulegen.
  • Strategische Vorgaben: In diesem Kapitel werden betriebswirtschaftliche Ziele wie Wachstum, Geschäftsmodelle und Finanzziele (Renditen) erarbeitet. Auch die Fragen der Ausschüttungspolitik und Gewinnverwendung sind zu klären.
  • Nachfolge: Bestimmt werden z. B., wie Auswahlprozesse im Nachfolgefall gestaltet und Junioren auf zukünftige Führungsfunktionen vorbereitet werden.
  • Mitarbeit im Unternehmen: Wer darf wo und unter welchen Bedingungen im eigenen Unternehmen auf und unterhalb der Führungsebenen mitarbeiten?

Zu empfehlen ist die Ernennung eines „Familienmanagers“, der als Kümmerer bzw. Sprecher der Familie dafür sorgt, dass die schriftlich fixierte Familienverfassung gelebt und ständig weiterentwickelt wird. Er organisiert z. B. auch regelmäßige Treffen und Programme zur Weiterbildung der Gesellschafter (Family Akademie).

Gerade die juristisch saubere Gestaltung der Schnittstellen zwischen Familienverfassung und Gesellschaftsvertrag erfordert meist die Unterstützung eines versierten Rechtsanwalts.

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18.01.2024

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